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Prioritäre Aktionen für die Zukunft Walloniens genannt "Marshallplan"

 

Am 30. August 2005 hat die wallonische Regierung einen Belebungsplan für Wallonien unter der offiziellen Bezeichnung "Prioritäre Aktionen für die Zukunft Walloniens", allgemein besser bekannt unter dem Namen "wallonischer Marshallplan", beschlossen.

Der Artikel 59 des Programmerlasses vom 23. Februar 2006 sieht vor, dass die wallonische Regierung zur Umsetzung dieses Plans per Dekret oder Verordnung Missionen an die S.R.I.W. delegieren kann.

In diesem Rahmen wurde die S.R.I.W. namentlich damit beauftragt, über die SOFINEX Investitionen großer wallonischer Unternehmen im Ausland, durch eine Förderaktion zu finanzieren.

Es wurden zwei spezialisierte Tochtergesellschaften der S.R.I.W. gebildet: SOFIPÔLE, die sich den Wettbewerbspolen und Inkubatoren der hohen Technologie widmet sowie SOWAFINAL, zuständig für beschleunigte Sanierung und Einrichtung von Aktivitätszonen.

Die S.R.I.W. ist zudem finanzieller Teilhaber zweier Förderagenturen, deren Bildung der Programmerlass vorsieht:

  • die Agentur zur Belebung der Wirtschaft, A.S.E. (Agence de stimulation économique) für die Umsetzung einer Politik zur wirtschaftlichen Belebung;
  • die Agentur zur Belebung der Technologie, A.S.T. (Agence de stimulation technologique), mit dem Auftrag darüber zu wachen, dass eine größtmögliche Zahl von wallonischen KMUs und Kleinstunternehmen Zugang zu Forschungs- und Innovationsmechanismen hat.




















 
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